Flugzeugführerabzeichen

Nach dem Abschluss der Flugzeugführer- und Waffenschule wurde an die erfolgreichen Absolventen eine als Ausbildungsbestätigung anzusehende Auszeichnung vergeben, das Flugzeugführerabzeichen. Zusammen mit anderen Fliegerabzeichen wurde es bereits am 14. März 1935 durch Hermann Göring, den Oberbefehlshaber der Luftwaffe, gestiftet. Trageberechtigt waren alle zum Führen eines Militärflugzeugs befähigten Mitglieder der Luftwaffe, auch wenn sie ihre Pilotenausbildung schon vor dem Stiftungsdatum abgeschlossen hatten. Älteren Soldaten oder Beamten, denen bereits vor oder im Ersten Weltkrieg ein Flugzeugführer- oder Luftschifferabzeichen verliehen worden ist, konnten ebenfalls ausgezeichnet werden, sofern sie weiterhin zu dem zum dienstlichen Fliegen verpflichteten Personal gehörten. Nachdem am 13. März 1938 der Anschluss an das Deutsche Reich erfolgte, konnte die Auszeichnung ab dem 28. Juli 1938 ebenfalls an Angehörigen der vormals österreichischen Fliegerstreitkräfte verliehen werden, wenn sie im Besitz des Militär-Flugzeugführerscheines waren und weiterhin Dienst in der deutschen Luftwaffe taten.
Neben dem Abzeichen für Flugzeugführer existierten spezielle Ausführungen für Segelflugzeugführer, Bordfunker, Bordschützen und Bordmechaniker (sog. Fliegerschützenabzeichen), Fallschirmschützen sowie Beobachter. Je nach Ausführung variierte das von goldfarbenen Lorbeer- und Eichenblättern eingefasste zentrale Motiv. Das Flugzeugführerabzeichen enthielt einen nach rechts blickenden Luftwaffenadler mit erhobenen Schwingen.

Im virtuellen Jagdgeschwader 4 wird das Flugzeugführerabzeichen nach Abschluss der Probezeit verliehen. Beim ehrenvollen Ausscheiden aus dem Kreis der aktiven Piloten kann das Fliegererinnerungsabzeichen verliehen werden, wenn der Ausscheidende wenigstens 4 Jahre im Besitz eines Flugzeugführerabzeichens war. Frühere Verleihungen sind in Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung trifft der Geschwaderstab. Eine Sonderform stellt das Flugzeugführerabzeichen in Gold mit Brillanten dar. Mit ihm können herausragende Leistungen, besondere Verdienste um das Geschwader sowie langjährige Mitgliedschaften geehrt werden. Es wird nur ehrenhalber vom Geschwaderkommodore persönlich verliehen.


01-Flugzeugfuehrerabzeichen
Flugzeugführerabzeichen
02-Flugzeugfuehrerabzeichen-in-Gold
Flugzeugführerabzeichen in Gold mit Brillanten
03-Flieger-Erinnerungsabzeichen
Fliegererinnerungsabzeichen